Freitag, 13. Oktober 2017

Rauchwarnmelder bis 31. Dezember nachrüsten – Pflicht ab 2018


20151113 web

„Total angebracht“: Etwa handgroß und leicht zu montieren sind Rauchwarnmelder. Foto: smü

 

Kirchehrenbach      Keine drei Monate mehr, dann sind die kleinen Lebensretter an der Decke auch in Bayern Pflicht. Bereits seit Jahren werben die Kirchehrenbacher Brandschützer für die Installation von Rauchwarnmeldern. Noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres haben Hausbesitzer und Vermieter Zeit, die lebensrettenden Elektrogeräte nachzurüsten. Am bundesweiten Rauchmeldertag „Freitag, der 13.“ wird darauf wieder aufmerksam gemacht, unter anderem mit dem Spruch „Total angebracht. Rauchmelderpflicht in ganz Deutschland!“.

Bereits seit 2013 gibt es in Bayern für Neubauten die Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Ende des Jahres endet die Übergangsfrist für alle bestehenden Wohngebäude. Wichtig: Es müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein – unabhängig davon, ob es sich um Ein-, Mehrfamilien- oder Mietshäuser handelt. Beim Kauf ist die CE-Kennzeichnung (DIN EN 14604) wichtig. Installiert werden können Rauchwarnmelder von Jedermann mit beiliegenden Schrauben und Dübeln bzw. Spezialklebstoff. Ein regelmäßiger Test sollte nicht vergessen werden. Die meisten Rauchwarnmelder-Modelle kündigen eine leere Batterie rechtzeitig an.

Detaillierte Informationen gibt es im Internet auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de.